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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2011 - L 15 AY 11/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,18505
LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2011 - L 15 AY 11/11 B ER (https://dejure.org/2011,18505)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2011 - L 15 AY 11/11 B ER (https://dejure.org/2011,18505)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2011 - L 15 AY 11/11 B ER (https://dejure.org/2011,18505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1a AsylbLG, § 2 AsylbLG, § 3 AsylbLG, § 60a AufenthG
    Asylbewerberleistungen: Voraussetzung der Verweisung auf Leistungen in Höhe lediglich des unabweisbaren Bedarfs; Anerkennung eines Abschiebehindernisses wegen fehlender Behandlungsmöglichkeit im Heimatland bei Unklarheit über die Identität des Ausländers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2011 - L 15 AY 11/11
    Da diese gesetzlich normierten drei Ersatzformen in einem Rangverhältnis stehen, ist die Gewährung von Geldleistungen nur dann zulässig, wenn die beiden zuerst genannten Ersatzformen ausscheiden und die Erforderlichkeitsklausel erfüllt ist (Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl. 2010, Rn. 25ff zu § 3 AsylbLG m. w. N.; vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2006 - 1 BvR 293/05, zitiert nach juris, Rdnr. 39).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2012 - L 20 AY 8/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2011 - L 15 AY 11/11
    Den hiergegen eingelegten Widerspruch hat der Antragsgegner noch nicht beschieden, weswegen der Antragsteller am 21. Dezember 2010 Untätigkeitsklage beim SG Potsdam eingereicht hat (S 20 AY 8/10).
  • SG Neuruppin, 29.11.2013 - S 14 AY 2/12
    Die Art der Leistung steht nach § 3 Abs. 2 AsylbLG in einem Rangverhältnis, nach dem Geldleistungen nur in Betracht kommen, wenn die anderen Leistungsarten den Bedarf nicht decken können und die Erforderlichkeit zur Geldleistung festgestellt werden kann (LSG Berlin-Brandenburg vom 19.04.2011, Az.: L 23 AY 7/11 B ER, L 23 AY 8/11 B PKH; 23. Juli 2013, Az.: L 23 AY 10/13 B ER; 20. April 2011, Az.: L 15 AY 11/11 B ER; 6. Februar 2013, Az.: L 15 AY 2/13 B ER; vgl. Beschluss LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Mai 2010, Az.: L 11 AY 2/10 B ER).
  • VG Berlin, 25.10.2011 - 29 K 468.10

    Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung bei der Erteilung einer

    Schließlich verhilft es der Klage nicht zum Erfolg, dass bei der Anwendung des § 11 BeschVerfV ein anderer Maßstab anzulegen wäre als bei § 25 Abs. 5 AufenthG, weil dies bei § 1a AsylbLG ebenso wäre; vielmehr ist dies nicht ersichtlich (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2011 - L 15 AY 11/11 B ER -, juris Rdnr. 25; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 229/04 -, juris Rdnr. 33).
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